Allgemeine Reisebedingungen Bayerwald Bike

 

1. Teilnahme-Voraussetzung
Teilnehmen kann jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen dieser Sportreisen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt. Die Anforderungen sind aus der Reisebeschreibung ersichtlich. Der Tour-Guide ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer, der diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt, von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Buchungen sind mit der Entgegennahme per E-Mail oder Post gültig.
Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und Rechnung.

3. Bezahlung
Halbtages- und Tagestouren bitte rechtzeitig überweisen oder bar vor der Tour bezahlen.
Touren mit Übernachtung müssen im Voraus bezahlt werden.
Mit Zugang der Reisebestätigung ist der ganze Reisepreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung fällig, spätestens jedoch 7 Tage vor Tourbeginn.
Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.
Eine Zahlung aus dem Ausland muss spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung im Internet oder auf einem unserer Flyer und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

5. Leistungsänderungen
Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs, die sich nach Vertragsabschluss in Abweichung vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben, sind gestattet, soweit diese dem Kunden sichtbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Preiserhöhungen
Die Erhöhung des vereinbarten Reisepreises aus Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Erhöhung der Beförderungskosten, Versicherungszuschlägen oder Ähnliches, ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Übersteigen die Preisänderungen 5 % des ursprünglichen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.

8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten.
Mit dem Zugang Ihrer Abmeldung wird diese wirksam.
Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 %,
ab 59 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30 %,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 %,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

9.Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen je Tour nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Anderenfalls erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Eine Pflicht zur Umbuchung auf einen Ersatztermin sowie weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

10. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatzteilnehmer gestellt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen (z. B. Verletzung) nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern, wenn wichtige Gründe für die Nichtinanspruchnahme vorliegen.

12. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Reisen wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers, etc.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind vom Veranstalter und Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir erstatten in diesem Fall den Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und abzüglich des anteiligen Werts bereits erbrachter Reiseleistungen zurück.

13. Haftung
Wir haften – unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten – für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

14. Haftungsbegrenzung
Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

An allen Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.

Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung. Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport übernehmen wir keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden.

15. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16. Gewährleistung
Sollte eine unserer Reisen einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.

17. Ausrüstung und Leihbikes
Der Teilnehmer ist für die technische Funktionsfähigkeit und Sicherheit des mitgebrachten Bikes und der Ausrüstung selbst verantwortlich. Bayerwald Bike obliegt hierzu keine Beratungs- oder Überprüfungspflicht. Sowohl bei eigenem oder auch gemieteten Bike obliegt dem Nutzer/Teilnehmer eine fortlaufende Überprüfung zur technischen Mängelfreiheit. Etwaige Mängel muss der Teilnehmer gemäß seiner gesetzlichen Pflicht zur Mängelrüge unverzüglich dem Guide oder Veranstalter mitteilen und ggf. bei einem Leihbike Abhilfe verlangen.

Der Mieter haftet bei einem geliehenen Bike für alle auftretenden Schäden oder Diebstahl. Üblicher Verschleiß durch sachgerechte Handhabung ist im Mietpreis enthalten (z.B. Bremsbeläge, Reifen etc.)

18. Sonderfahrten mit dem Begleitbus
Das Begleitfahrzeug dient dem Transport des Gepäcks der Teilnehmer. Zudem steht das Fahrzeug für Sonderfahrten zur Verfügung – über die Notwendigkeit entscheidet der Veranstalter. Fahrten bis 10km sind kostenfrei, darüber hinausgehende Strecken werden mit 0,30€ je gefahrenem Kilometer berechnet.

19. Bilder
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Tour gemachte Fotos für Werbezwecke (Internet, Flyer etc.) von Bayerwald Bike genutzt werden dürfen. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, muss er dies schriftlich vor Tourantritt gegenüber Bayerwald Bike zum Ausdruck bringen.

20. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

22. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist Viechtach.

23. Datenschutz
Mit der Weitergabe von Namen, Adresse und Telefonnummer an andere Reiseteilnehmer – im Sinne einer Teilnehmerliste – erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

24. Veranstalter
Bayerwald-Bike – Inhaber:
Karen Widmann, Emanuel-Schikanederstr. 9, 94234 Viechtach
info@bayerwald-bike.de

25. Bankverbindung
Genobank DonauWald, BLZ 741 900 00, Kto 2579790
IBAN DE12 7419 0000 0002 5797 90
BIC   GENODEF1DGV